Rehabilitationsklinik für orthopädische Erkrankungen

Belegung / Zulassung


Es werden durchgeführt
  

  • stationäre und teilstationäre Anschlussheilbehandlungen nach einem Krankenhausaufenthalt
  • stationäre und teilstationäre Heilverfahren bei chronischen Erkrankungen
  • ambulante Behandlungen
  • offene Badekuren   


Die 90-Betten-Klinik ist aufnahmefähig für
  

  • Patienten der Rentenversicherungsträger
  • Patienten der gesetzlichen und privaten Krankenkassen
  • Beihilfeempfänger/innen
  • Selbstzahler/innen
  • Patienten der Schweizer Krankenkassen
    Partizipierende Krankenkassen  (PDF 20 KB)

Die Aufnahme folgender Personengruppen findet Berücksichtigung

  • Personen mit Gehbehinderung
  • Rollstuhlfahrer/innen
  • Begleitpersonen von Patienten   

Es bestehen folgende Zulassungen
 

  • Durchführung von Anschlussheilbehandlungen (AHB)
  • Belegungsvertrag mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg
  • Bezugsvertrag mit der Deutschen Rentenversicherung Bund gem. § 38 SGB IX
  • Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V mit den gesetzlichen Krankenkassen
  • Durchführung ambulanter und teilstationärer Rehabilitationsmaßnahmen
    nach § 43 SGB V
  • Ambulante Physiotherapie sowie Ergotherapie nach § 124 SGB V (auf Kassenrezept)
  • Zulassung zur "Erweiterten Ambulanten Physiotherapie" (EAP),
    durch den Landesverband Südwestdeutschland der gewerblichen Berufsgenossenschaften (LVBG)
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