Rehabilitationsklinik für orthopädische Erkrankungen
Belegung / Zulassung
Es werden durchgeführt
- stationäre und teilstationäre Anschlussheilbehandlungen nach einem Krankenhausaufenthalt
- stationäre und teilstationäre Heilverfahren bei chronischen Erkrankungen
- ambulante Behandlungen
- offene Badekuren
Die 90-Betten-Klinik ist aufnahmefähig für
- Patienten der Rentenversicherungsträger
- Patienten der gesetzlichen und privaten Krankenkassen
- Beihilfeempfänger/innen
- Selbstzahler/innen
- Patienten der Schweizer Krankenkassen
Partizipierende Krankenkassen (PDF 20 KB)
Die Aufnahme folgender Personengruppen findet Berücksichtigung
- Personen mit Gehbehinderung
- Rollstuhlfahrer/innen
- Begleitpersonen von Patienten
Es bestehen folgende Zulassungen
- Durchführung von Anschlussheilbehandlungen (AHB)
- Belegungsvertrag mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg
- Bezugsvertrag mit der Deutschen Rentenversicherung Bund gem. § 38 SGB IX
- Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V mit den gesetzlichen Krankenkassen
- Durchführung ambulanter und teilstationärer Rehabilitationsmaßnahmen
nach § 43 SGB V - Ambulante Physiotherapie sowie Ergotherapie nach § 124 SGB V (auf Kassenrezept)
- Zulassung zur "Erweiterten Ambulanten Physiotherapie" (EAP),
durch den Landesverband Südwestdeutschland der gewerblichen Berufsgenossenschaften (LVBG)
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